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ein Zehneuroschein und ein zwanzigeuroschein mit verschiedenen Euromünzen darauf liegend

Einkommen und Vermögen

Hier finden Sie detaillierte Informationen darüber, welche Einnahmen und Vermögenswerte beim Bürgergeld als Einkommen berücksichtigt werden und dass die Angabe aller relevanten Daten verpflichtend ist.

Was zum Einkommen im Bürgergeld zählt

Zum Einkommen zählen grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder in Geld messbaren Werten, die Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft während des Bewilligungszeitraums erzielen, wie zum Beispiel:

  • Einkommen aus nichtselbständiger und selbständiger Tätigkeit
  • Lohnnachzahlungen
  • Weihnachts- und
  • Urlaubsgeld
  • Arbeitslosen- oder Krankengeld
  • Steuererstattungen
  • Unterhaltsleistungen
  • Kindergeld
  • Kapital- und Zinserträge
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Denken Sie daran, dass Sie alle Fragen zu Einkommen und Vermögen wahrheitsgemäß beantworten müssen. Ihre Angaben werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Das Verschweigen von Einkommen und Vermögen stellt eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden beziehungsweise eine Strafanzeige nach sich ziehen kann.

Absetzbare Beträge vom Einkommen

Von Einnahmen können beispielsweise abgesetzt werden:

  • auf das Einkommen entfallende Steuern
  • Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
  • gesetzlich vorgeschriebene und angemessene private Versicherungen (z. B. Kfz-Haftpflicht)
  • eine Pauschale von 30 Euro pro Monat (z. B. für Versicherungen)
  • Beiträge für die Altersvorsorge (z. B. Riester-Rente)

Auf Einkommen aus Erwerbstätigkeit werden einkommensabhängige Freibeträge gewährt, abhängig von der Höhe des erzielten Bruttoeinkommens.

Bei Fragen hierzu stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Leistungsgewährung zur Verfügung. Bei einer Arbeitsaufnahme oder veränderten Voraussetzungen (Stundenanzahl, Umfang etc.) informieren Sie bitte Ihre Ansprechpartnerin/Ihren Ansprechpartner. Für einen Terminwunsch oder die Bitte nach einem Rückruf können Sie sich an unser ServiceCenter wenden. Gerne nimmt das ServiceCenter Ihre Anliegen entgegen und leitet es an die zuständige Stelle weiter.

Unser ServiceCenter steht montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer +49 (0) 4131 – 60 370 für Sie bereit.

Was zum Vermögen im Bürgergeld zählt

Zum Vermögen gehören alle Gegenstände, die für den Lebensunterhalt verwertbar sind, wie zum Beispiel:

  • Bargeld, Bank- und Sparguthaben
  • Wertpapiere, Lebensversicherungen, Bausparverträge
  • Immobilien, Schmuck, Fahrzeuge (soweit nicht angemessen)
  • Schenkungen der letzten 10 Jahre und Erbansprüche

Angemessener Hausrat, ein übliches Auto oder selbst genutztes Wohneigentum zählen in der Regel nicht als Vermögen.

Freibeträge vom Vermögen

Freibeträge während der Karenzzeit (erste 12 Monate):

  • 40.000 € für die erste Person
  • 15.000 € für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft
  • Selbst genutztes Wohneigentum bleibt geschützt, wenn es angemessen ist.

Freibeträge nach der Karenzzeit:

  • 15.000 € Freibetrag je Person
  • Geschützt bleibt auch Altersvorsorgevermögen, das vor Rentenbeginn nicht verwertet werden darf (z. B. Riester-Rente, Betriebsrente).

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